Regelung für die Nutzung von Smartphones an der Geschwister-Scholl-Schule 

Den Schülerinnen und Schülern der Geschwister-Scholl-Schule ist es erlaubt, ein Smartphone in der Schule mitzuführen. Dieses wird vor dem Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und sicher verstaut. Die Nutzung ist nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft erlaubt. Eltern und Erziehungsberechtigte können über das Schulsekretariat in Notfällen Kontakt mit ihren Kindern aufnehmen. 

Regeln: 

  1. Du schaltest dein Smartphone vor dem Betreten des Schulgeländes aus. 

  1. Du nutzt dein Smartphone nicht im Unterricht, außer die Lehrperson fordert dich dazu auf. 

  1. Du benutzt dein Handy auch nicht auf den Gängen oder in der Pausenhalle.  

Ab dem Betreten des Schulhofes bleibt dein Smartphone ausgeschaltet bis du den Schulhof nach Schulschluss wieder verlässt! 

  1. Du schaltest dein Smartphone in keiner Pause ein. Du lässt es in deiner Tasche oder einem Aufbewahrungsort im Klassenraum. 

  1. Du bist selbst für die Aufbewahrung deines Smartphones verantwortlich. Sollte dieses beschädigt werden, trägt die Schule keine Haftung dafür. 

 

Solltest du gegen eine dieser Regeln verstoßen, hast du folgende Konsequenzen zu erwarten: 

 

  1. Regelverstoß: Du gibst dein Smartphone freiwillig bei der Lehrperson ab. Du bekommst es dann nach Schulschluss wieder zurück. 

 

Solltest du dein Smartphone nicht freiwillig abgeben,... 

 

à...schickt dich die Lehrperson zur Abgabe zur Schulleitung.  

Du kannst dein Handy nach Schulschluss im Schulleitungsbüro abholen. 

 

        Solltest du dich auch weigern der Schulleitung dein Smartphone zu geben,... 

             à ...wirst du für den Rest des Tages vom Unterricht suspendiert. 

 

  1. Regelverstoß: Du gibst das Smartphone der Lehrperson und deine Eltern werden benachrichtigt. 

  1. Regelverstoß: Du gibst das Smartphone der Lehrperson, deine Eltern werden benachrichtigt und es wird eine Teilkonferenz durchgeführt. Es werden dann weitere Konsequenzen besprochen.